
Die neue R+V KfzPolice ...
... lässt keine Wünsche offen
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann Geld sparen. Doch ist bei der Wahl der Versicherung nicht allein der Preis entscheidend, sondern auch Service und Leistung. Die R+V-KfzPolice bietet jetzt mehr Leistung, mehr Service und bessere Konditionen.
Schon im vergangenen Jahr lag die R+V-KfzPolice bei Autofahrern voll im Trend – mehr als 200.000 Neukunden entschieden sich für R+V. Mit mehr als drei Millionen Kunden insgesamt ist R+V damit der drittgrößte Kfz-Versicherer in Deutschland. Jetzt feilten die Experten noch einmal an den Konditionen. Vor allem im Kaskobereich der KfzPolice-Plus wurde ordentlich nachgebessert. R+V-Kunden, die den Werkstattservice in der Kaskoversicherung vereinbart haben, müssen sich jetzt bei einem Unfall um fast nichts mehr kümmern. Weitere Neuerungen: Mehr Geld für Gebrauchtwagen nach einem Unfall sowie eine bessere Fahrerschatz-Versicherung.
Hilfe nach dem Unfall: der Werkstattservice
R+V-Kunden, die den Werkstattservice in der KfzPolice-Plus vereinbaren, sparen Geld. Denn ihnen werden 15 Prozent der Kasko-Beiträge erlassen, 7 Prozentpunkte mehr als bisher. Ein Angebot, das sich lohnt, denn in Deutschland ereignen sich jedes Jahr gut 2,2 Millionen Verkehrsunfälle.
Bei selbst verschuldeten Unfällen: die Fahrerschutz-Versicherung
Laut Bundesamt für Statistik wurden auf Deutschlands Straßen allein im vergangenen Jahr 409.047 Personen verletzt. Was nur wenige wissen: Bei selbst oder mit verschuldeten Unfällen ist der Fahrer im Gegensatz zu den übrigen Insassen nicht ausreichend gegen Personenschäden abgesichert. Die R+V bietet deshalb für nur 30 Euro im Jahr eine Fahrerschutz-Versicherung an.
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
70 Prozent aller Deutschen entscheiden sich nach einer Umfrage des Allenbachs-Instituts für einen „Gebrauchten“. Also für Autos, die zwar langsam in die Jahre kommen, aber trotzdem tiptop gepflegt sind. Für fast alle lohnt sich die R+V-KfzPolice-Plus, denn in ihrer Vollkasko-Versicherung ist eine Kaufwertentschädigung integriert. Vorteil: Kommt es in den ersten 18 Monaten nach Kauf zu einem Totalschaden, erstattet die R+V nicht den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls, sondern ermittelt, was der Wagen am Kauftag wert war. Gleiches gilt, wenn der Wagen innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf gestohlen wird.
Den alten Vertrag bis 30. November kündigen
Kunden sollten sich jetzt ein individuelles Angebot machen lassen. Denn wer zum 1. Januar 2010 in einen neuen Tarif wechseln möchte, muss seinen alten Vertrag bis spätestens 30. November 2009 kündigen. Erhöht der bisherige Versicherer den Beitrag, kann sich diese Kündigungsfrist verlängern. Kunden können dann ein außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen – bis zu einem Monat nach Erhalt der Information über die Beitragsgerhöhung.
Hilfe nach dem Unfall: der Werkstattservice
R+V-Kunden, die den Werkstattservice in der KfzPolice-Plus vereinbaren, sparen Geld. Denn ihnen werden 15 Prozent der Kasko-Beiträge erlassen, 7 Prozentpunkte mehr als bisher. Ein Angebot, das sich lohnt, denn in Deutschland ereignen sich jedes Jahr gut 2,2 Millionen Verkehrsunfälle.
Bei selbst verschuldeten Unfällen: die Fahrerschutz-Versicherung
Laut Bundesamt für Statistik wurden auf Deutschlands Straßen allein im vergangenen Jahr 409.047 Personen verletzt. Was nur wenige wissen: Bei selbst oder mit verschuldeten Unfällen ist der Fahrer im Gegensatz zu den übrigen Insassen nicht ausreichend gegen Personenschäden abgesichert. Die R+V bietet deshalb für nur 30 Euro im Jahr eine Fahrerschutz-Versicherung an.
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
70 Prozent aller Deutschen entscheiden sich nach einer Umfrage des Allenbachs-Instituts für einen „Gebrauchten“. Also für Autos, die zwar langsam in die Jahre kommen, aber trotzdem tiptop gepflegt sind. Für fast alle lohnt sich die R+V-KfzPolice-Plus, denn in ihrer Vollkasko-Versicherung ist eine Kaufwertentschädigung integriert. Vorteil: Kommt es in den ersten 18 Monaten nach Kauf zu einem Totalschaden, erstattet die R+V nicht den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls, sondern ermittelt, was der Wagen am Kauftag wert war. Gleiches gilt, wenn der Wagen innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf gestohlen wird.
Den alten Vertrag bis 30. November kündigen
Kunden sollten sich jetzt ein individuelles Angebot machen lassen. Denn wer zum 1. Januar 2010 in einen neuen Tarif wechseln möchte, muss seinen alten Vertrag bis spätestens 30. November 2009 kündigen. Erhöht der bisherige Versicherer den Beitrag, kann sich diese Kündigungsfrist verlängern. Kunden können dann ein außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen – bis zu einem Monat nach Erhalt der Information über die Beitragsgerhöhung.
