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Immobilie renovieren - Profitieren Sie jetzt von der neuen staatlichen Förderung und dem passenden Modernisierungskredit unseres Partners Schwäbisch Hall. Wir beraten Sie gern und zeigen Ihnen, was geht.
- bis zu 23.500 Euro¹ vom Staat für den Heizungstausch
- Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus (EH) erhalten Sie bis zu 150.000 Euro als Kredit sowie maximal 37.500 Euro als Tilgungszuschuss² pro Wohneinheit
- Bei der Sanierung einer Immobilie mit schlechter Energiebilanz gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 10 Prozent Extratilgungszuschuss³.
- Bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars eines Energieberaters, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern können gefördert werden.
- Für energetische Maßnahmen, die die Gebäudehülle sowie die Heiz- und Anlagentechnik betreffen, können Sie Aufwendungen bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Die Auf-wendungen müssen über 3 Jahre verteilt und das Gebäude älter als 10 Jahre sein.
- Für Handwerkerarbeitsleistungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen können Sie bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen.
¹ Es gelten Einkommensgrenzen und weitere bestimmte Voraussetzungen.
² Der Tilgungszuschuss gilt für KfW-Effizienzhäuser 40, 55, 70 und 85 sowie für Erneuerbare-Energien-Klassen EE-K (40, 55, 70, 85).
³ Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" (WPB) mit Baujahr vor 1958 und Energieklasse H gibt es 10 Prozent Extratilgungszuschuss bei Erreichen der Effizienzhausstufen 40, 55 und 70. § 35 c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht Bei Berechtigung; es gelten weitere Voraussetzungen.