Nachhaltigkeitsrisiken
Um zukünftige Schäden aus Nachhaltigkeitsrisiken inkl. Reputationsrisiken zu vermeiden, begleiten wir keine Kreditanfragen von Neukunden, bei denen nachfolgende wertebasierte Negativkriterien offensichtlich erkennbar oder durch Befragung offenbart werden:
- Kreditnehmer die gegen Umweltkriterien / ökologische Verantwortung verstoßen1
- Kreditnehmer, die soziale Kriterien nicht einhalten2
- Kreditnehmer, die gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung verstoßen, oder Korruption oder Bestechung zulassen.
- Produzenten von
- Rüstungsgütern > 10 %3 (geächteten Waffen > 0 %)4
- Tabak > 5 %
- Kohle > 30 %
Werden Negativkriterien bei Bestandskunden offenkundig, so zieht sich die Bank geordnet aus der Geschäftsverbindung zurück.
1 Konkretisierung: Schwere Verstöße gegen Umweltgenehmigungen und -zulassungen, schwere Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten in Bezug auf gefährliche Stoffe und Substanzen, schwere Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Abwasser, Abfälle und Luftemissionen.
2 Konkretisierung: Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen die Abschaffung von Kinderarbeit oder Beseitigung von Zwangsarbeit, Schwere Verstöße gegen den Arbeitsschutz, den Mindestlohn, das Gleichstellungsgesetz, Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit, Missachtung von Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen, alle Arten von Korruption,
3 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
4 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC)