Neubau von 2 barrierefreien Wohnhäusern mit 12 Wohneinheiten zzgl. 4 rollstuhlgerechten Wohneinheiten und einer Tiefgarage - Kaufpreise ab 289.000 EUR*
*zzgl. 2,38% Maklercourtage
Neubau von 2 barrierefreien Wohnhäusern mit 12 Wohneinheiten zzgl. 4 rollstuhlgerechten Wohneinheiten und einer Tiefgarage - Kaufpreise ab 289.000 EUR*
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Die Bauausführung erfolgt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, den bauaufsichtlicheingeführten technischen Baubestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und der Bauantragsstellung aktuellen EnEV 2020 (Energieeinsparverordnung) als KfW 55 Effizienzhaus. Für sämtliche Anstriche im Außenbereich, technische Antriebe z.B. bei Rollläden u. Garagentoren, Elektronik, Heizung, sanitäre Einrichtungsgegenstände und Holzteile im Außenbereich beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Das in den Plänen eingezeichnete Mobiliar sowie entsprechende Darstellungen, sofern nicht ausdrücklich in der Baubeschreibung genannt, stellen Einrichtungsvorschläge dar und sind nicht in den Gesamtkosten enthalten. Farbabweichungen in der Ausführung gegenüber den Prospektunterlagen sind möglich.
Unter den beiden Wohnhäusern befindet sich eine gemeinsam zu nutzende Tiefgarage mit insgesamt 18 PKW-Stellplätzen wovon 4 rollstuhlgerecht sind. Alle Zugänge zur Wohnung, über die Tiefgarage oder Haupteingang, sind barrierefrei ausgeführt. Die Wände der Tiefgarage erhalten einen hellen weißen Anstrich. Der Boden wird mit einer OS8 Beschichtung versiegelt. Jeder Stellplatz erhält einen eigenen Stromanschluss und ist somit für die E-Mobilität vorgerüstet.
Die Fenster und Fenstertüren werden mit wärmegedämmten Rollladenkästen und Rollläden aus Kunststoffprofilen mit Elektroantrieb ausgestattet. Alle Räume in den Wohnungen werden mit Schaltern und Steckdosen des Programms Gira E2 bzw. Gira Standard 55, reinweiß sowie Wand- und Decken- Anschlüssen unter Berücksichtigung der VDE Richtlinien ausgestattet. Für die Kommunikation zwischen Wohnungen und Haustüre ist eine Sprech- anlage vorgesehen. In der jeweiligen Wohnung befindet sich dafür im Bereich der Wohnungseingangstüre eine Türstation mit Klingel, Video und Sprachfunktion sowie Türöffner. Die Wohn und Schlafräume werden mit Anschlüssen für Sat-, Telefon u. Internet ausgestattet.